... an Hochschulen in der Schweiz, siehe SRF am 21.02.2019:
An Lenas Hochschule gäbe es zwar eine Ombudsstelle, aber sie meldete sich dort nie. Sie befürchtete, dass ihr Chef Schlechtes über sie verbreiten würde, wenn es eine Untersuchung gäbe. (...) Sie selbst habe sich dort nie gemeldet, aber andere Mitarbeiter ihres ehemaligen Chefs. «Es ist aber dennoch nichts passiert, gar nichts.
Meist passiert schon was, denn der Hinweisgeber bekommt mehr oder weniger massiv Ärger, indem das Prinzip der Vertraulichkeit exklusiv in Bezug auf den Hinweisgeber verletzt wird und er schikaniert, isoliert, rufgeschädigt wird. Lenas Befürchtungen gründen auf Erfahrungen anderer.
Je nachdem, ob eine Hinweisgeberin Ressourcen in Form einer starken Position am Institut, im beruflichen Feld, in Form von einflussreichen Kontakten aktivieren kann oder nicht, geht das berufliche Fortkommen bestenfalls woanders weiter - an einem anderen Institut, in einem anderen Themenfeld, im Ausland - oder endet gleich ganz
Lena hat diese Erfahrungswerte berücksichtigt. So bleibt alles beim Alten, aber Lena und ihre Kollegen sind daran sicher nicht schuld. Die Verantwortung liegt bei den Ombudsstellen.
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