Ein Mythos: Für die Drittmittelförderung gelten hohe Anforderungen und strenge formale Voraussetzungen, um die wissenschaftliche Qualität zu gewährleisten.
Die Realität: Eine bereits seit elf Jahren mit ihrem Dissertationsvorhaben beschäftigte Doktorandin bekommt einen Antrag auf persönliche Förderung bewilligt, obwohl die Stiftung ausdrücklich nur promovierte Wissenschaftler fördert: "Ein M.A. berechtigt nicht zur Antragstellung", teilt eine Mitarbeiterin auf Anfrage mit. Kurz nach Einreichung ihres Projektantrags und lange vor Bewilligung des
Projekts beginnt die Doktorandin an ihrer Universität als Verwaltungsmitarbeiterin in Vollzeit über Drittmittel einer anderen Stiftung zu arbeiten,
ohne das der ersten Stiftung mitzuteilen und ihren Antrag auf persönliche Förderung zurückzuziehen. Nachdem Monate später der Bewilligungsbescheid der ersten Stiftung an der Universität eingetroffen ist, wird nun eine promovierte Wissenschaftlerin gesucht, damit das persönlich für die Doktorandin bewilligte Projekt eröffnet werden kann und die Universität die Drittmittel verbuchen kann. Die Doktorandin wird ihr Promotionsverfahren erst weit nach Ende des Forschungsprojekts abgeschlossen haben, für das sie sich als Postdoktorandin und Projektleiterin bewarb - dann ganze vierzehn Jahre nach Beginn ihres Dissertationsvorhabens.
Wie kann das sein: Die Doktorandin hat nicht nur eine Freundin, die seit langem Gutachten für die Stiftung erstellt, sondern auch eine Doktormutter, die über mehrere Jahrzehnte mit dieser Freundin befreundet ist. Weder die Stiftung noch die Universität haben Interesse an der Einhaltung ihrer eigenen Regeln guter Stiftungspraxis und guter wissenschaftlicher Praxis, der Förderantrag bleibt ungeprüft.
Dienstag, 1. November 2022
Miniserie zur Berlin Science Week, Teil 2
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