Ein Mythos: Wer einen befristeten Vertrag ergattert hat, der hat wenigstens den, auch wenn die Befristung kurz ist.
Die Realität: Eine Postdoktorandin erhält ein Stellenangebot: die eigenständige Durchführung eines bereits eingeworbenen Forschungsprojekts inklusive Projektleitung. Nach Projektbeginn wird der Postdoktorandin eröffnet, dass aus pragmatischen Gründen eine zusätzliche Projektleitung eingerichtet wurde, um eine reibungslose Administration und der Postdoktorandin eine ungestörte Forschungsarbeit zu ermöglichen. Bereits innnerhalb der ersten sechs Monate ändert sich allmählich der Ton. Nachdem die Postdoktorandin wichtige Teilschritte des Projekts abgeschlossen hat, soll sie nun dazu gedrängt werden, die Stelle aufzugeben, um einer anderen Kollegin Platz zu machen. Einen Sachgrund gibt es nicht, so dass die Postdoktorandin bleibt, jedoch mittels Rufschädigung vollkommen am Institut und im Fach isoliert wird und Kolleginnen aus Angst um ihre eigene Karriere schweigen. Selbst die Sekretärinnen machen eifrig mit, um die geschmeidige Zusammenarbeit mit der Institutsleitung nicht zu stören. Die Karriere der Postdoktorandin wird selbst nach Projektende nachhaltig torpediert.
Wie kann das sein: Die Postdoktorandin diente von vornherein nur als Platzhalterin. Mit ihr war es möglich, das Projekt an der Universität zu eröffnen und die Drittmittel zu erhalten ohne wie eigentlich vorgesehen eine öffentliche Stellenausschreibung machen zu müssen. Die Kollegin, die für diese Stelle vorgesehen war, war gerade in einem anderen Drittmittelprojekt beschäftigt, würde dann aber wenigstens für ein Jahr die Stelle in dem aktuellen Projekt bekommen. Das funktioniert, wenn Universitäten und Drittmittelgeber ihre eigenen Regeln nicht einhalten, da selbst bei Bekanntwerden keinerlei Sanktionen erfolgen.
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