Ein Mythos: Wer einen befristeten Vertrag ergattert hat, der hat wenigstens
den, auch wenn die Befristung kurz ist.
Die Realität: Zwei Postdoktorandinnen beginnen in zwei verschiedenen Projekten
am Institut ihre Arbeit. Die eine arbeitet alleine vor sich hin, ihre Vorgesetzte ist im Ausland. Die andere wird von ihrer Vorgesetzten belästigt und beschwert sich bei den zuständigen Gremien. In Vorbereitung der Lösung für dieses Problem wird der ersten Postdoktorandin ohne Grund noch innerhalb der Probezeit gekündigt und die nun freigewordene Stelle wird der zweiten Postdoktorandin angeboten, damit sie nicht mehr mit der belästigenden Vorgesetzten zusammenarbeiten muss. Die Postdoktorandin lehnt dieses Angebot ab und kündigt stattdessen, so dass beide Postdoktorandinnen nun wenige Monate nach Arbeitsbeginn arbeitslos sind. Konsequenzen für die Vorgesetzte: keine. Protest der anderen Vorgesetzten ob der Kündigung ihrer Mitarbeiterin, der ersten Postdoktorandin: keiner.
Wie kann das sein: Offensichtlich kommt es an manchen Instituten auf die Inhalte wissenschaftlicher Arbeit gar nicht an, ganz zu schweigen von der erstaunlichen Abwesenheit üblicher Umgangsformen in Arbeitsbeziehungen. Das Personal unterhalb der Professorenebene kann beliebig verschoben werden.
Dienstag, 1. November 2022
Miniserie zur Berlin Science Week, Teil 3
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